Wohnheim

In den Wohnhäusern der Behindertenintegration sind Personen mit unterschiedlichem Betreuungsaufwand in Ein- und Zweibettzimmern untergebracht.

  1. Gruppe:
    11 Personen mit besonderen Bedürfnissen, die durchgehend betreut werden müssen und erhöhten Pflegeaufwand haben
  1. Gruppe:
    12 Personen die bereits einige Aufgaben selbständig übernehmen können und diesbezüglich weiter gefördert werden.
  1. Gruppe:
    Teilbetreutes Wohnen ohne Nachbetreuung, wobei hier schon ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung nötig ist.
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